Datenschutz Hinweis

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Recht auf elektronische Zustellung

Seit dem 01.01.2020 hat laut einer Novelle des e-Government-Gesetzes "jedermann in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, ein Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden" (§1a).

Dieses Recht auf elektronischen Verkehr wird von der Gemeinde Stumm erfüllt.

Hinweis: Vom Recht auf elektronische Zustellung ausgenommen sind Angelegenheiten, die nicht geeignet sind, elektronisch besorgt zu werden." (e-Government-Gesetz §1a). Dies betrifft beispielsweise Sendungen bei denen zwangsläufig Original-Dokumente (z.B. Baupläne) oder Sonderdruckwerke (z.B. Anwohnerparkkarte, Wahlkarte) übermittelt werden müssen.

Nutzung der elektronischen Zustellung

Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Der Transport und die Zustellung erfolgen über eine gesicherte Verbindung. 

Arten der elektronischen Zustellung

I. Nicht nachweisliche Sendungen der Gemeinde

Die Gemeinde Stumm stellt den Service elektronischer Sendungen (nonRSa-Sendungen) in Zusammenarbeit mit der Firma hpc DUAL Österreich GmbH zur Verfügung.

Kontaktdaten der Firma hpc Dual
Hasnerstraße 123
1060 Wien
E-Mail: info@hpcdual.at

Elektronischer Zustelldienstleister

hpc DUAL ist ein zugelassener elektronischer Zustelldienst iSd § 30 Zustellgesetzes (kurz: ZustG) mit Sitz in 1160 Wien und wird als solcher auf der Website des Bundesministers für Digitalisierung und Wirtschaft geführt. Zustelldienste unterliegen der Aufsicht durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und haben die für die Erbringung der Zustelldienstleitung erforderliche technische und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die rechtliche, insbesondere datenschutzrechtliche Verlässlichkeit des Zustelldienstes zu gewährleisten.


Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Eine Nutzung Ihrerseits ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen bleibt unberührt.

Wenn Sie den Dienst nutzen wollen, stimmen Sie der Weiterverarbeitung der von Ihnen auf diesem Formular erfassten Daten durch die Firma hpc DUAL zu. 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist das Vorliegen einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Eine Nutzung diese Services ohne Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung ist leider nicht möglich. In diesem Fall werden Ihnen die Schriftstücke wie bisher auf postalischem Weg zustellt. 

Weiterführende Informationen der Firma hpc DUAL finden Sie unter:

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden von Ihnen im Rahmen der Registrierung erhoben:

  • Vorname*
  • Nachname*
  • Geburtsdatum*
  • Kundennummer*
  • E-Mail-Adresse*
  • Telefonnummer
  • PLZ*
  • Ort*
  • Straße*
  • Hausnummer*

Die mit *gekennzeichneten personenbezogene Daten sind zur Feststellung Ihrer Identität erforderlich.

Zweck der Datenverarbeitung

Die von Ihnen im Rahmen der Registrierung zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zum Zweck der Zustellung elektronischer Sendungen verwendet.

Dauer der Speicherung

Die von Ihnen im Rahmen der Kontakterhebung zur Verfügung gestellten Daten werden bis auf Widerruf gespeichert. Die an Sie übermittelten Dokumente sind von hpc Dual zehn Wochen zur Abholung bereitzuhalten und danach zu löschen (§ 36 ZustG)

Ihre Rechte als Betroffener (Betroffenenrechte)

Bei Fragen zum Datenschutz, können Sie sich direkt an die oben angeführten Kontaktdaten unserer Gemeinde wenden.

Im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Weiters haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde einreichen (E-Mail-Adresse: dsb@dsb.gv.at).

II. Nachweisliche elektronische Sendungen der Gemeinde (RSa- bzw. RSb-Sendungen)

Um nicht nachweisliche und nachweisliche elektronische Sendungen der Gemeinde Stumm empfangen zu können, können Sie ein Konto beim Behördlichen Zustelldienst eröffnen.

Behördlicher Zustelldienst (BZD): Eröffnen Sie ein elektronisches Postfach (MeinPostkorb) auf oesterreich.gv.at. Dazu benötigen Sie neben einer gemeldeten Adresse in Österreich und einer E-Mail-Adresse, eine Handy-Signatur, die Sie in einer Registrierungsstelle beantragen können.

Session Sitzungsmanagement

Bürger-Infoportal

Die Gemeinde verwendet ein Bürger-Infoportal. Hier werden ausschließlich Informationen zu öffentlichen Sitzungen abgerufen. Der Aufruf erfolgt ohne Anmeldung.

Das Bürger-Infoportal verwendet aus technischen Gründen Cookies. Hier werden nur Informationen verwaltet, die zur Laufzeit-Optimierung der Funktionen dienen. Auch ohne diese Informationen kann das Bürger-Infoportal problemlos verwendet werden. Allerdings kann es zu Laufzeitverlängerungen kommen. In keinem Fall werden personenbezogenen Daten gespeichert, um das Anwenderverhalten zu analysieren oder Informationen an Dritte weitergeben zu können.

Mandatar-Infoportal

Die Gemeinde verwendet ein Mandatar-Infoportal, das als Informationsquelle für die Gremienmitglieder dient. Es handelt sich hier um einen geschlossenen Bereich, eine Anmeldung ist erforderlich. 

Die Zugriffsrechte richten sich nach der Gremienzugehörigkeit, welche von der Gemeindeadministration vergeben werden. 

Im Mandatar-Infoportal werden Cookies verwendet. Die wichtigste im Cookie verwaltete Information ist die Anmeldung des Gremienmitglieds. Ohne diese Informationen kann das Mandatar-Infoportal nicht verwendet werden.

Außerdem wird das Datum der letzten Anmeldung, der Anmeldename und die Mandanten-Auswahl des Gremienmitglieds gespeichert.

Das Mandatar-Infoportal speichert in Cookies aber keine sonstigen Informationen über das Anwenderverhalten (z.B. welches Dokument wird abgerufen) oder zur Informationsweitergabe an Dritte.

 Die Zustimmung bzw. Ablehnung im Zuge der Cookie-Behandlung wird in einem separaten Cookie gespeichert. Gremienmitglieder, die das Speichern von Cookies in ihrem Browser unterbinden, werden deshalb wiederholt um Zustimmung gebeten.